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Umweltschutz

Der Verein

Republik Senegal

Laye Mansa, Musiker und Umweltaktivist ist jedes Mal über die Vermüllung von Stränden, Gewässern und Äckern schockiert, wenn er in sein Heimatland, Senegal, kommt. Seit über 20 Jahren überlegt er, wie er mit den ihm gegebenen Mitteln der Kunst seine Mitbürger im Senegal, in Europa und auf der ganzen Welt wachrütteln kann, um den Plastikwahnsinn zu stoppen. Er hatte die Vision, gemeinsam mit Gleichgesinnten und Experten ein wirksames Konzept zum Abbau der vorhandenen Plastikmüllablagerungen zu entwickeln und Plastikabfall-Verwertungsstrukturen auf zu bauen.

Anfang des Jahres 2011 wurde Laye Mansa von Carsten Witt, der am Obermenzinger Gymnasium in München ein Schulprojekt leitet, zu einer Assembly eingeladen, um die Schulgemeinde musikalisch auf die Projektziele einzustimmen. Aus dieser Begegnung erwuchs das konkrete Vorhaben einer Vereinsgründung.

Am 9. Juni 2011 fand in München die Gründung des Vereins mit Verabschiedung der Satzung und der Finanz- und Geschäftsordnung statt. Das Amtsgericht München – Registergericht – hat daraufhin am 10. August 2011 Art For Green e.V., Sitz München, unter VR 203758 im Vereinsregister München eingetragen.

Das Finanzamt München Abt. Körperschaften hat ab 1. Januar 2012 die Gemeinnützigkeit des Vereins anerkannt. Unter Führung eines professionellen Coachs sind die Drei-Jahres-Ziele erarbeitet worden. An ersten Aktivitäten und Veranstaltungen wird gearbeitet.

Als Grundanliegen des Vereins gilt, die Menschen zu sensibilisieren, um die Gefahren von Plastik in Boden und Gewässern zu erkennen. Plastikvermeidung muss die Maxime aller Menschen sein!

SOS - Die Zeit ist reif, Erde und Ozeane von Plastik zu befreien.



Satzung

» Satzung Verein 29.12.11

Fachausschüsse

Zur Bearbeitung von Fachthemen, die dem Zweck des Vereins zuzuordnen sind, kann die Mitgliederversammlung Fachausschüsse bilden.

Arbeitsgruppen

Zur Durchführung von Projekten werden Arbeitsgruppen gebildet. Eine Arbeitsgruppe besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.

Jugendgruppen

Noch nicht volljährige ordentliche Mitglieder können sich in Jugendgruppen zusammenschließen. Für die Wahl der Jugendgruppenorgane verfügen die jugendlichen Mitglieder im Alter von 12 bis 17 Jahren im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über das aktive und passive Wahlrecht.